Es ist grundsätzlich verboten, über Kanaldeckeln zu parken. Bei einem Verstoß gibt es ein Bußgeld, und das Auto kann kostenpflichtig abgeschleppt werden. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, hat laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Grenze zum Parken überschritten.
Dies teilt uns die Aachener Zeitung mit.